Umgang mit Fundtieren

FUNDTIERE

Der Umgang mit Fundtieren

Wird ein Tier gefunden, dass zunächst keinem Besitzer zugeordnet werden kann, handelt es sich um eine „Fundsache“ im Sinne des BGB.

Demzufolge ist der Finder verpflichtet, gemäß § 965 BGB, dies der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen.

Es genügt i.d.R. auch, den örtlichen Tierschutzverein zu informieren, der das Tier aufnimmt. Die Meldung an die Gemeinde erledigt dann der TSV. Die Mitarbeiter des TSV und die Tierärzte haben die Möglichkeit, das Tier anhand ggf. vorhandener Kennzeichnung (Tätowierung, Chip) zu identifizieren.

Sollte ein Besitzer ausfindig gemacht werden, hat dieser die Kosten zu tragen (für die notwendige tierärztliche Erstversorgung sowie die Unterbringung und Verpflegung – § 970 BGB).

Kann der Besitzer nicht ermittelt werden, gehen die Kosten zu Lasten der zuständigen Gemeinde – allerdings erst ab Tag der Fundmeldung und für max. 30 Tage.

Der Anspruch des Besitzers auf die Rückführung seines Tieres beträgt jedoch 6 Monate.

Unterbleibt die Meldung an die Fundbehörde, hat der Finder die Kosten zu tragen.

Ausgesetzte Tiere gelten als herrenlos; hier entfällt die Meldung an die zuständige Behörde. Für diese Tiere ist allein der TSV verantwortlich. Auch hier gilt: kann der Besitzer ausfindig gemacht werden, muss er die Kosten tragen. Außerdem hat das Aussetzen von Tieren strafrechtliche Konsequenzen.

An der Frage, wann ist ein Tier ein Fundtier und wann ein ausgesetztes Tier, scheiden sich die Geister. Nachweislich ausgesetzt ist ein Tier, wenn z.B. ein Hund an der Autobahn oder im Wald angebunden oder eine Katze samt Box vor dem Tierheim abgestellt gefunden wird.

Eine Bitte: Katzen mit Freigang haben oft einen großen Aktionsradius. Nicht jede Katze, die frei umherläuft, ist entlaufen und sollte auch nicht sofort mitgenommen werden. Nachfragen in der Nachbarschaft können mitunter hilfreich sein. Bei verletzten, kranken oder augenscheinlich unterernährten Tieren gilt natürlich sofortiger Handlungsbedarf.

Wir können nur immer wieder alle Tierhalter inständig bitten, ihre Tiere zu kennzeichnen.

Sie erhöhen damit die Chance, ihren Liebling schnell wieder zu finden und sparen außerdem die Kosten für eine ggf. notwendige Unterbringung durch den Tierschutzverein.